CraftSlot.Beta Startseite

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen für die Nutzung von CraftSlot durch Unternehmen · Stand: 11.10.2026

Anbieter: Jens Regin – Software Solutions, Inhaber Jens Regin, Sperberweg 13, 66740 Saarlouis, E-Mail support@craftslot.de, Telefon 0151 676 176 43 (im Folgenden „Anbieter“).

§ 1 Für wen diese Bedingungen gelten

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software CraftSlot zwischen dem Anbieter und seinem Vertragspartner (im Folgenden „Kunde“).

(2) CraftSlot wird nur Unternehmern angeboten (§ 14 BGB), also Betrieben, die den Vertrag für ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit schließen. Mit Verbrauchern schließt der Anbieter keine Verträge. Der Kunde bestätigt bei der Registrierung (§ 2 Abs. 1), sonst spätestens bei Vertragsschluss, dass er als Unternehmer handelt.

(3) Eigene Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen in Textform zugestimmt hat.

(4) Was der Anbieter und der Kunde im Einzelnen vereinbaren, geht diesen Bedingungen vor.

§ 2 Wie der Vertrag zustande kommt

(1) Zu CraftSlot kommt der Kunde auf einem von zwei Wegen:

(2) Ende der Testzeit. Die Testzeit endet von selbst; sie geht nicht von selbst in einen entgeltlichen Vertrag über. Ihr letzter Tag steht in § 8 Abs. 6. Hat der Kunde seinen Betrieb selbst registriert (Absatz 1), erinnert der Anbieter die Geschäftsführung vor dem Ende per E-Mail, in der Regel sieben Tage und einen Tag vorher; die Testzeit endet auch dann, wenn eine Erinnerung nicht ankommt. Nach dem Ende ist der Zugang dieses Betriebs auf Lesen und Exportieren beschränkt: Der Kunde und seine Mitarbeiter können die Daten des Betriebs weiter ansehen und über den Datentresor exportieren; Neues erfassen oder etwas ändern können sie nicht. Der Anbieter kann die Beschränkung im Einzelfall aussetzen. Die Beschränkung endet, sobald ein Vertrag zustande kommt (Absätze 2a und 2c). Für die Daten gilt § 16 Abs. 2.

(2a) Vertrag per Klick. Hat der Kunde seinen Betrieb selbst registriert (Absatz 1), kommt der Vertrag über die entgeltliche Nutzung zustande, wenn die Geschäftsführung des Kunden in CraftSlot auf „Kostenpflichtig weiter nutzen“ klickt. Vor dem Klick zeigt CraftSlot die Preise, den ersten berechneten Tag, die Zahl der Mitarbeiter, mit der gerechnet wird, und den Betrag der ersten Rechnung (§ 8 Abs. 2a). Die Geschäftsführung hinterlegt die Anschrift und die E-Mail-Adresse für Rechnungen und erklärt mit einem Haken, dass diese Bedingungen und der Vertrag über die Auftragsverarbeitung gelten. Was CraftSlot dort zeigt, ist das Angebot des Anbieters; mit dem Klick nimmt der Kunde es an. Der Vertrag ist damit geschlossen — eine Bestätigung des Anbieters braucht es dafür nicht. Eine Beschränkung nach Absatz 2 endet damit. Der Klick ist während der Testzeit möglich und danach, solange die Daten des Betriebs nicht gelöscht sind (§ 16 Abs. 2). Zurücknehmen lässt sich der Klick nicht; für das Ende des Vertrags gilt § 15.

(2b) E-Mail nach dem Klick. Nach dem Klick schickt der Anbieter dem Kunden eine E-Mail. Sie bestätigt, dass die Erklärung eingegangen und der Vertrag geschlossen ist, und nennt den ersten berechneten Tag und die Preise. Die E-Mail ist keine Annahme: Der Vertrag ist schon mit dem Klick geschlossen und hängt nicht davon ab, dass die E-Mail ankommt. Der Stand steht auch in CraftSlot.

(2c) Vertrag in Textform. Ein Klick nach Absatz 2a schließt den Vertrag immer zu den Preisen des § 8 Abs. 1 und ohne Einrichtung durch den Anbieter. In den folgenden Fällen kommt der Vertrag stattdessen durch Angebot und Annahme in Textform zustande; eine E-Mail genügt:

(3) Zum Vertrag gehören diese Bedingungen und der Vertrag über die Auftragsverarbeitung. Beide gelten schon für den kostenlosen Test (§ 8 Abs. 6). Bei der Registrierung und beim Klick nach Absatz 2a erklärt der Kunde sich damit einverstanden; der Anbieter hält fest, wer wann welcher Fassung zugestimmt hat.

(4) Vertragstext und Sprache. Vertragssprache ist Deutsch. Die geltende Fassung dieser Bedingungen und des Vertrags über die Auftragsverarbeitung kann der Kunde jederzeit auf der Website des Anbieters abrufen, speichern und drucken. Eine frühere Fassung, der er zugestimmt hat, schickt der Anbieter ihm auf Anfrage. Seine Angaben kann der Kunde berichtigen, bevor er die Registrierung absendet und bevor er nach Absatz 2a klickt.

§ 3 Was CraftSlot leistet

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden CraftSlot für die Dauer des Vertrags zur Nutzung über das Internet bereit. Die Software läuft auf Servern, die der Anbieter betreibt oder betreiben lässt. Sie wird dem Kunden nicht überlassen.

(2) CraftSlot besteht aus der Büro-Anwendung im Browser und der Monteur-App für das Mobiltelefon. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Was dort als „Geplant“ bezeichnet ist, gehört nicht zur geschuldeten Leistung.

(3) Im Kern erfasst CraftSlot Arbeitszeiten, ermittelt daraus nach den Regeln des Kunden Zuschläge, Spesen und Pauschalen und stellt am Monatsende bewertete Zeiten und Mengen je Lohnart bereit. Dazu kommen Aufträge, Termine, Angebote, Tickets und der Datenexport.

(4) Der Anbieter darf CraftSlot weiterentwickeln und verbessern. Eine Funktion einschränken oder wegfallen lassen darf er nur, wenn es dafür einen triftigen Grund gibt — zum Beispiel die Sicherheit, eine geänderte Rechtslage, die technische Weiterentwicklung oder den Wegfall eines fremden Dienstes —, wenn der vereinbarte Kern der Leistung (Absatz 3) erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Fällt eine Funktion weg, teilt der Anbieter das dem Kunden vorher in Textform mit, soweit das möglich ist. Ein besonderes Kündigungsrecht gibt es dafür nicht: Der Kunde kann ohnehin jederzeit zum Ende des laufenden Kalendermonats kündigen (§ 15 Abs. 2). Seine Rechte wegen eines Mangels (§ 11) bleiben unberührt.

(5) Der Kunde braucht einen Internetzugang und einen aktuellen Browser. Dafür sorgt er selbst.

§ 4 Was CraftSlot nicht leistet

Diese Grenzen gehören zur Beschreibung der Leistung:

§ 5 Wofür der Kunde selbst sorgt

(1) Stammdaten und Regeln. Der Kunde pflegt die Daten seiner Mitarbeiter, die Vertragskonditionen, die Zuschlags-, Pausen- und Spesenregeln, den Feiertagskalender und die Zuordnung der Lohnarten selbst oder lässt sie von seinem Steuerberater pflegen. CraftSlot rechnet mit dem, was eingestellt ist.

(2) Freigaben. Der Kunde prüft die erfassten Zeiten, Abwesenheiten und Spesen und gibt sie frei. Er schließt den Monat selbst ab.

(3) Prüfung der Ergebnisse. Bevor der Kunde Ergebnisse aus CraftSlot an seinen Steuerberater oder sein Lohnbüro weitergibt oder sonst verwendet, prüft er sie auf Vollständigkeit und Plausibilität. Auffälligkeiten meldet er dem Anbieter.

(4) Zugänge. Der Kunde bestimmt, wer in seinem Betrieb welche Rolle hat. Er sorgt dafür, dass Zugangsdaten geheim bleiben und dass ausgeschiedene Mitarbeiter deaktiviert werden. Handlungen über die Zugänge seines Betriebs werden dem Kunden zugerechnet, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten. Das heißt: Was mit einem Zugang seines Betriebs getan wird, gilt als vom Kunden getan — außer jemand hat den Zugang missbraucht und der Kunde konnte nichts dafür.

(5) Pflichten als Arbeitgeber und Verantwortlicher. Der Kunde bleibt für die Einhaltung des Arbeitszeit-, Arbeits- und Datenschutzrechts in seinem Betrieb verantwortlich. Dazu gehört, seine Beschäftigten über die Datenverarbeitung zu informieren und, wo es einen Betriebsrat gibt, dessen Rechte zu beachten.

(6) Rechtmäßige Nutzung. Der Kunde speichert in CraftSlot keine Inhalte, die gegen Gesetze oder Rechte Dritter verstoßen.

(7) Eigene Sicherung. Der Kunde kann seine Daten jederzeit selbst über den Datentresor exportieren (§ 13 Abs. 2). Die Daten, die er für Lohn, Buchhaltung und gesetzliche Aufbewahrung braucht, sichert er auf diesem Weg regelmäßig selbst — mindestens vor jedem Monatsabschluss. Was daraus bei einem Verlust von Daten für die Haftung folgt, steht in § 12 Abs. 4a.

§ 6 Funktionen in der Testphase

(1) Funktionen, die in der Software oder auf der Website mit „Testphase“ gekennzeichnet sind, werden noch erprobt. Dazu gehören derzeit die Datei für DATEV und die Anbindung anderer Programme (§ 7).

(2) Diese Funktionen können sich ändern, zeitweise ausfallen oder wieder entfallen. Der Kunde prüft ihre Ergebnisse besonders sorgfältig, bevor er sie verwendet. Die Datei für DATEV übergibt er erst, nachdem sein Steuerberater den Import mit ihm abgestimmt hat.

(3) Für Funktionen in der Testphase gilt die Haftung nach § 12 ohne Abweichung.

(4) „Beta“. CraftSlot trägt auf der Website und in der Software den Zusatz „Beta“. Das heißt: CraftSlot wird noch im Alltag erprobt, Funktionen können sich ändern. Ein Anspruch auf einen bestimmten Umfang oder eine bestimmte Verfügbarkeit einer als „Testphase“ gekennzeichneten Funktion besteht nicht. Für die Haftung gilt § 12 ohne Abweichung.

§ 7 Andere Programme anbinden (MCP)

(1) Der Kunde kann anderen Programmen erlauben, Daten seines Betriebs über eine Schnittstelle (Model Context Protocol, MCP) aus CraftSlot abzurufen. Das kann auch eine KI sein. CraftSlot selbst ruft dabei keine KI auf.

(2) Die Anbindung geschieht nur, wenn die Geschäftsführung des Kunden sie in CraftSlot ausdrücklich genehmigt hat. Der Kunde legt je Programm fest, welche Bereiche es abrufen darf, und kann die Verbindung jederzeit widerrufen.

(3) Die Entscheidung liegt beim Kunden. Mit der Anbindung verlassen Daten CraftSlot auf Veranlassung des Kunden. Der Anbieter hat keinen Einfluss darauf, was das angebundene Programm oder dessen Hersteller mit den Daten tut, wo sie gespeichert werden und was eine KI daraus ableitet. Der Kunde prüft selbst, ob er die Daten an dieses Programm geben darf — insbesondere nach dem Datenschutzrecht — und schließt die dafür nötigen Vereinbarungen mit dessen Hersteller.

(4) Hersteller angebundener Programme sind keine Unterauftragsverarbeiter des Anbieters.

(5) Für Fehler der Schnittstelle selbst haftet der Anbieter nach § 12.

§ 8 Preise

(1) Der Preis besteht aus:

Diese Preise gelten für jede Betriebsgröße.

(2) Wer zählt. Wer am Ersten des Monats in CraftSlot angelegt und aktiv ist, zählt für diesen Monat (für den ersten, angebrochenen Monat gilt Absatz 2a). Gezählt wird also, für wen CraftSlot am Monatsersten bereitsteht — nicht, wer gebucht hat. Daraus folgt:

(2a) Der erste, angebrochene Monat. Berechnet wird ab dem ersten berechneten Tag. Das ist

Ist der erste berechnete Tag kein Monatserster, berechnet der Anbieter diesen ersten Monat anteilig: die Grundgebühr und den Preis je Mitarbeiter jeweils mal die Kalendertage vom ersten berechneten Tag bis zum Monatsende, geteilt durch die Kalendertage des Monats. Der erste berechnete Tag zählt mit. Jeder der beiden Preise wird für sich kaufmännisch auf den Cent gerundet; erst danach wird der Preis je Mitarbeiter mit der Zahl der Mitarbeiter malgenommen. Abweichend von Absatz 2 zählt für diesen Monat, wer am ersten berechneten Tag um 0 Uhr in CraftSlot angelegt und aktiv ist. Klickt der Kunde schon während der Testzeit, steht diese Zahl beim Klick noch nicht fest; der Betrag, den CraftSlot vor dem Klick zeigt, ist dann vorläufig, die Preise stehen fest.

Beispiel: Der erste berechnete Tag ist der 16. Oktober, der Betrieb von Max Mustermann hat drei Mitarbeiter. Vom 16. bis zum 31. Oktober sind es 16 von 31 Tagen. Grundgebühr: 49 € × 16 ÷ 31 = 25,29 €. Je Mitarbeiter: 19 € × 16 ÷ 31 = 9,81 €. Erste Rechnung: 25,29 € + 3 × 9,81 € = 54,72 €.

Weiteres Beispiel: Die Testzeit endet am 10. November, und der Kunde hat schon vorher geklickt. Der erste berechnete Tag ist der 11. November, der Betrieb hat an diesem Tag drei Mitarbeiter. Vom 11. bis zum 30. November sind es 20 von 30 Tagen. Grundgebühr: 49 € × 20 ÷ 30 = 32,67 €. Je Mitarbeiter: 19 € × 20 ÷ 30 = 12,67 €. Erste Rechnung: 32,67 € + 3 × 12,67 € = 70,68 €.

Ab dem folgenden Monatsersten wird der volle Monat berechnet und nach Absatz 2 gezählt. Ist der erste berechnete Tag selbst ein Monatserster, gilt das von Anfang an. Kommt der Vertrag nach § 2 Abs. 2c zustande, nennt das Angebot den Monatsersten, ab dem berechnet wird; einen anteiligen Monat gibt es dann nicht.

(3) Ein deaktivierter Mitarbeiter erhält bei der nächsten Anmeldung keine Rechte mehr. Eine schon laufende Sitzung endet spätestens mit dem Ablauf ihres Zugangs.

(4) Nettopreise. Alle Preise sind Nettopreise. Der Anbieter ist derzeit Kleinunternehmer nach § 19 UStG; Umsatzsteuer wird nicht berechnet und nicht ausgewiesen. Unterliegt der Anbieter künftig der Umsatzsteuer — etwa weil er die Grenze des § 19 UStG überschreitet oder seine Rechtsform ändert —, kommt die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe zu den Preisen hinzu, und zwar von dem Tag an, von dem an der Anbieter sie für seine Leistung schuldet. Der Anbieter teilt dem Kunden die Umstellung in Textform mit, sobald sie feststeht. Das ist keine Preisänderung nach Absatz 8.

(5) Einrichtung. Kommt der Kunde über den Weg „Anfrage“ (§ 2 Abs. 1), kann er die Einrichtung durch den Anbieter dazubuchen: Übernahme von Stammdaten, Einrichtung der Regeln, Einweisung. Dafür berechnet der Anbieter einmalig 599 €, berechnet mit der Buchung. Wer seinen Betrieb selbst registriert, richtet ihn selbst ein; eine Einrichtungsgebühr fällt dann nicht an. Designpartner (§ 9) zahlen die Einrichtung nicht. Die kostenlose Testzeit (Absatz 6) umfasst die Einrichtung durch den Anbieter nicht: Bucht der Kunde sie, fallen die 599 € auch in der Testzeit an.

(6) Testzeit. Der Kunde kann CraftSlot kostenlos testen. Die Testzeit reicht über den ersten vollen Kalendermonat hinaus: Der Kunde soll einen ganzen Monat mit eigenen Zeiten erfassen und abschließen können, bevor er sich entscheidet. Registriert der Kunde seinen Betrieb selbst, beginnt die Testzeit mit dem Tag, an dem er seine E-Mail-Adresse bestätigt (§ 2 Abs. 1); maßgeblich ist der Kalendertag nach deutscher Zeit. Der letzte Testtag ist der 10. des Monats, der auf den ersten vollen Kalendermonat der Testzeit folgt. Der erste volle Kalendermonat ist der Monat, in dem die Testzeit beginnt, wenn sie an einem Monatsersten beginnt; sonst ist es der folgende Monat. Beispiel: Bestätigt der Kunde am 1. September, ist der September der erste volle Kalendermonat, der 10. Oktober der letzte Testtag und der 11. Oktober der erste Tag danach. Beispiel: Bestätigt der Kunde am 16. September, ist der Oktober der erste volle Kalendermonat, der 10. November der letzte Testtag und der 11. November der erste Tag danach. Je nach dem Tag des Beginns dauert die Testzeit mindestens 38 und höchstens 71 Tage. Sie endet an ihrem letzten Tag auch dann, wenn der Kunde bis dahin keinen Monat abgeschlossen hat. Kommt der Kunde über den Weg „Anfrage“ (§ 2 Abs. 1), beginnt die Testzeit mit dem Tag, an dem der Anbieter ihm den Zugang bereitstellt; der letzte Testtag wird ebenso bestimmt. Auch in der Testzeit gelten diese Bedingungen und der Vertrag über die Auftragsverarbeitung. Wie die Testzeit endet und wie daraus ein entgeltlicher Vertrag wird, steht in § 2 Abs. 2 bis 2c. Ab wann danach berechnet wird und was der erste, angebrochene Monat kostet, steht in Absatz 2a; danach wird nach Absatz 2 gezählt. Was mit den Daten geschieht, wenn auf die Testzeit kein Vertrag folgt, steht in § 16.

(7) Die Anbindung nach § 7 ist im Preis enthalten. Eine künftige KI-Assistenz des Anbieters ist nicht Teil dieses Preises und dieses Vertrags.

(8) Preisänderungen. Der Anbieter kann die Preise für die Zukunft anpassen, wenn sich seine Kosten für Betrieb, Weiterentwicklung oder Support nicht nur unerheblich verändert haben oder der Leistungsumfang erweitert wurde. Zu den Kosten für den Betrieb gehören insbesondere Server, Datenbank, Mailversand und fremde Lizenzen. Eine Erhöhung darf nicht weiter gehen, als es die gestiegenen Kosten oder der erweiterte Umfang rechtfertigen; sind die Kosten insgesamt gesunken, berücksichtigt der Anbieter das bei der Anpassung ebenso. Er teilt die neuen Preise mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden in Textform mit, nennt den Grund und weist auf das Kündigungsrecht hin. Eine Anpassung gibt es höchstens einmal in zwölf Monaten. Der Kunde kann bis zum Wirksamwerden zum Ende des laufenden Kalendermonats kündigen (§ 15 Abs. 2); bis zum Ende des Vertrags gelten dann die bisherigen Preise.

§ 9 Designpartner

(1) Mit bis zu drei Kunden vereinbart der Anbieter eine Designpartnerschaft. Für einen Designpartner gilt dauerhaft ein Nachlass von 50 % auf die jeweils gültige Grundgebühr und auf den jeweils gültigen Preis je Mitarbeiter (§ 8 Abs. 1). Nach den Preisen des § 8 Abs. 1 sind das derzeit:

Gezählt wird wie in § 8 Abs. 2. Auch diese Preise sind Nettopreise nach § 8 Abs. 4.

(2) Voraussetzung ist, dass der Kunde damit einverstanden ist, dass der Anbieter seinen Betrieb als Referenz nennt. Dazu steht das Logo des Kunden auf der Website des Anbieters und führt per Link zur Website des Kunden. Weitere Voraussetzungen gibt es nicht: Dass der Designpartner CraftSlot im Alltag einsetzt und dem Anbieter Rückmeldung gibt, ist erwünscht, aber keine Pflicht.

(3) „Dauerhaft“ heißt: solange der Vertrag ohne Unterbrechung besteht. Das gilt auch, wenn der Betrieb seine Rechtsform wechselt oder auf einen Rechtsnachfolger übergeht, der den Betrieb fortführt. Kündigt der Kunde und schließt er später neu ab, gelten die regulären Preise. Eine Preisanpassung nach § 8 Abs. 8 wirkt auch für den Designpartner; der Nachlass bleibt dabei erhalten.

(4) Die Nennung als Referenz beschränkt sich auf Firmenname, Logo und Link auf der Website des Anbieters. Zieht der Kunde sein Einverständnis zurück, entfernt der Anbieter die Nennung innerhalb von 14 Tagen. Der Nachlass bleibt bestehen.

§ 10 Abrechnung und Zahlung

(1) Wann abgerechnet wird. Den ersten, angebrochenen Monat (§ 8 Abs. 2a) rechnet der Anbieter frühestens am ersten berechneten Tag ab. Danach wird monatlich im Voraus abgerechnet, jeweils zum Ersten des Monats, nach der Zählweise des § 8 Abs. 2.

(2) Rechnung und Zahlungsziel. Der Anbieter stellt die Rechnung als PDF bereit, per E-Mail an die hinterlegte Rechnungsadresse und in der Software. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab dem Rechnungsdatum zu zahlen. Den Tag, bis zu dem zu zahlen ist, nennt die Rechnung (im Folgenden „Fälligkeit“).

(3) Wie gezahlt wird. Der Kunde zahlt per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto. Weitere Zahlungsarten kann der Kunde nutzen, sobald der Anbieter sie anbietet. Eine Pflicht, eine bestimmte weitere Zahlungsart zu nutzen, gibt es nicht.

(4) Wenn nicht gezahlt wird. Ist eine Rechnung bei Fälligkeit nicht bezahlt, darf der Anbieter den Kunden in Textform an die Zahlung erinnern. Ist die Rechnung sieben Tage nach Fälligkeit noch nicht vollständig bezahlt, darf der Anbieter den Zugang des Betriebs auf Lesen und Exportieren beschränken — frühestens dann und nur, wenn er dem Kunden die Beschränkung vorher in Textform angekündigt hat. Dafür kommt es auf die Fälligkeit an, nicht auf einen Verzug: Der Anbieter hält seine Leistung zurück, solange das fällige Entgelt nicht bezahlt ist (§ 320 BGB). Kommt der Kunde in Verzug, gelten daneben die gesetzlichen Regeln.

(5) Während der Beschränkung können sich der Kunde und seine Mitarbeiter weiter anmelden, die Daten des Betriebs lesen und sie über den Datentresor exportieren. Neues erfassen oder etwas ändern können sie nicht. Gelöscht wird wegen der Beschränkung nichts. Ist der offene Betrag beim Anbieter eingegangen, hebt der Anbieter die Beschränkung auf.

§ 11 Verfügbarkeit und Mängel

(1) Der Anbieter hält CraftSlot in einem Zustand, der zur vertragsgemäßen Nutzung geeignet ist. Er stellt CraftSlot mit einer Verfügbarkeit von 95 % im Jahresmittel bereit. Nicht eingerechnet sind angekündigte Wartungsfenster (höchstens 8 Stunden im Monat, nach Möglichkeit außerhalb von Montag bis Freitag 6 bis 20 Uhr), höhere Gewalt, Störungen im Verantwortungsbereich des Kunden (Absatz 3) und Maßnahmen zur Abwehr von Angriffen. Eine eigene Datensicherung mit erprobter Wiederherstellung sagt der Anbieter derzeit nicht zu; für die eigene Sicherung des Kunden gilt § 5 Abs. 7.

(2) Die Monteur-App speichert Buchungen auf dem Gerät und überträgt sie, sobald eine Verbindung besteht. Solange eine Buchung nicht übertragen ist, liegt sie nur auf dem Gerät des Mitarbeiters.

(3) Störungen des Internetzugangs des Kunden und seiner Geräte liegen nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters.

(4) Der Kunde meldet Mängel unverzüglich in Textform und beschreibt sie so, dass der Anbieter sie nachvollziehen kann. Der Anbieter beseitigt Mängel in angemessener Zeit.

(5) Minderung. Im Übrigen gelten für Mängel die gesetzlichen Vorschriften. Ist CraftSlot wegen eines Mangels nicht oder nur eingeschränkt nutzbar, mindert sich das Entgelt für diese Zeit angemessen (§ 536 BGB); eine unerhebliche Einschränkung bleibt außer Betracht. Zeiten, die nach Absatz 1 nicht in die Verfügbarkeit eingerechnet werden, sind kein Mangel.

(6) Mängel, die von Anfang an da waren. Nach dem Gesetz haftet ein Vermieter für Mängel, die bei Vertragsschluss schon vorhanden waren, auch dann auf Schadensersatz, wenn ihn kein Verschulden trifft (§ 536a Abs. 1 Fall 1 BGB). Diese Haftung ohne Verschulden ist ausgeschlossen. Hat der Anbieter einen solchen Mangel zu vertreten, haftet er nach § 12. Die übrigen Rechte des Kunden wegen eines Mangels — Beseitigung, Minderung, Kündigung — bleiben bestehen.

§ 12 Haftung

(1) Der Anbieter haftet ohne Einschränkung

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Wesentlich sind die Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — zum Beispiel, dass der Anbieter CraftSlot bereitstellt, dass er die Daten des Kunden vor dem Zugriff Unbefugter schützt und dass er sie sorgfältig aufbewahrt. In diesem Fall ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, der bei Verträgen dieser Art typisch und vorhersehbar ist.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Obergrenze. In den Fällen des Absatzes 2 haftet der Anbieter je Schadensfall höchstens bis zum Zwölffachen des Monatsentgelts, das nach § 8 Abs. 1 für den Betrieb des Kunden mit der Zahl seiner Mitarbeiter im Monat des schädigenden Ereignisses gilt. Ein Nachlass und die kostenlose Testzeit senken diese Obergrenze nicht. Beispiel nach den Preisen des § 8 Abs. 1: Für einen Betrieb mit drei Mitarbeitern sind das derzeit 12 × 106 € = 1.272 €. Diese Obergrenze steht für sich: Absatz 2 gilt auch ohne sie. Für die Fälle des Absatzes 1 gilt sie nicht.

(4a) Verlust von Daten. Der Anbieter sagt keine eigene Datensicherung zu (§ 11 Abs. 1). Der Kunde kann seine Daten jederzeit über den Datentresor exportieren und sichert auf diesem Weg selbst, was er braucht (§ 5 Abs. 7). Gehen Daten durch leichte Fahrlässigkeit des Anbieters verloren, ersetzt der Anbieter deshalb nur den Aufwand, der nötig ist, um die Daten aus einem solchen Export wiederherzustellen und das seither Erfasste nachzutragen — so, als hätte der Kunde in den Abständen des § 5 Abs. 7 exportiert. Das gilt nicht, soweit der Kunde die verlorenen Daten auch auf diesem Weg nicht hätte sichern können; dann bleibt es bei den Absätzen 2 und 4. Für die Fälle des Absatzes 1 gilt diese Begrenzung nicht.

(5) Soweit die Haftung des Anbieters beschränkt ist, gilt das auch für die persönliche Haftung seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

(6) Ansprüche betroffener Personen nach dem Datenschutzrecht bleiben unberührt. Im Verhältnis zwischen Anbieter und Kunde gilt für die Auftragsverarbeitung der Vertrag über die Auftragsverarbeitung.

§ 13 Daten des Kunden

(1) Die Daten, die der Kunde und seine Mitarbeiter in CraftSlot eingeben, gehören dem Kunden. Der Anbieter verarbeitet sie nur, um die vereinbarte Leistung zu erbringen. Er wertet sie nicht für eigene Zwecke aus, gibt sie nicht weiter — außer in den Fällen des § 13a Abs. 3 — und verkauft sie nicht. Echte Daten des Kunden verwendet der Anbieter nicht zum Training von KI-Modellen und gibt sie nicht in KI-Werkzeuge ein. Setzt er bei der Entwicklung und der Fehlersuche KI-Werkzeuge ein, arbeitet er mit künstlichen Musterdaten.

(2) Datentresor. Der Kunde kann seine Daten während der Vertragslaufzeit jederzeit selbst und ohne Rückfrage in offenen Formaten (CSV und JSON) exportieren.

(3) Für personenbezogene Daten gilt der Vertrag über die Auftragsverarbeitung. Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO, der Anbieter Auftragsverarbeiter.

(4) Für die Abrechnung nach § 8 verwendet der Anbieter die Zahl der angelegten und aktiven Mitarbeiter des Kunden.

§ 13a Verschwiegenheit

(1) Der Anbieter behandelt alles vertraulich, was er über den Betrieb des Kunden erfährt und was nicht öffentlich bekannt ist. Dazu gehören die Daten in CraftSlot (§ 13) — zum Beispiel Löhne, Preise, Kunden und Aufträge des Betriebs —, die Meldungen des Kunden an den Anbieter mit ihren Bildern und das, was der Kunde dem Anbieter am Telefon oder per E-Mail mitteilt. Auf welchem Weg der Anbieter davon erfährt, spielt keine Rolle.

(2) Der Anbieter gibt solche Informationen nicht an Dritte weiter und verwendet sie nur für diesen Vertrag. Dass ein Betrieb sein Kunde ist, sagt der Anbieter Dritten nur, wenn der Kunde zugestimmt hat; für Designpartner gilt § 9.

(3) Weitergeben darf der Anbieter nur in diesen Fällen:

(4) Wer für den Anbieter arbeitet und dabei solche Informationen sehen kann, ist ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet.

(5) Die Verschwiegenheit gilt ohne zeitliche Grenze — auch nach dem Ende des Vertrags.

(6) Für personenbezogene Daten gilt zusätzlich der Vertrag über die Auftragsverarbeitung. Verletzt der Anbieter die Verschwiegenheit, haftet er nach § 12. Eine Garantie im Sinne des § 12 Abs. 1 ist diese Zusage nicht.

§ 14 Nutzungsrecht

Der Kunde darf CraftSlot während der Vertragslaufzeit für seinen eigenen Betrieb nutzen. Das Recht ist nicht ausschließlich und nicht übertragbar. Der Kunde darf CraftSlot Dritten nicht entgeltlich überlassen. Sein Steuerberater und die Ansprechpartner seiner Kunden dürfen die für sie vorgesehenen Zugänge nutzen.

§ 15 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Eine Mindestlaufzeit gibt es nicht.

(2) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit zum Ende des laufenden Kalendermonats kündigen.

(2a) Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende kündigen. Hat der Kunde wiederholt gegen diese Bedingungen verstoßen und der Anbieter ihn deshalb in Textform abgemahnt, beträgt die Frist drei Monate zum Monatsende. Gemeint sind erhebliche Verstöße — zum Beispiel, dass der Kunde CraftSlot Dritten überlässt (§ 14), rechtswidrige Inhalte speichert (§ 5 Abs. 6) oder Rechnungen mehrfach nicht bis zur Fälligkeit bezahlt. Die kürzere Frist gilt nur, wenn die Abmahnung den Verstoß benannt hat und der Kunde danach erneut verstößt.

(3) Das Recht beider Seiten, aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt bestehen.

(4) Die Kündigung braucht Textform. Eine E-Mail einer vertretungsberechtigten Person genügt.

(5) Das Entgelt wird im Voraus gezahlt (§ 10 Abs. 1). Für den Monat, in dem der Vertrag endet, erstattet der Anbieter nichts, auch nicht anteilig; der Kunde kann CraftSlot bis zum Monatsende nutzen. Das gilt nicht, wenn der Kunde aus einem wichtigen Grund kündigt, den der Anbieter zu vertreten hat; dann erstattet der Anbieter das Entgelt für die Tage nach dem Ende des Vertrags. Das Recht des Kunden auf Minderung (§ 11 Abs. 5) bleibt unberührt.

§ 16 Nach dem Ende des Vertrags

(1) Bis zum Ende des Vertrags kann der Kunde seine Daten selbst über den Datentresor exportieren. Nach dem Ende des Vertrags stellt der Anbieter dem Kunden noch 30 Tage lang auf Anfrage in Textform einen Export seiner Daten in denselben offenen Formaten bereit.

(2) Nach der Testzeit ohne Vertrag: Folgt auf die kostenlose Testzeit (§ 8 Abs. 6) kein Vertrag, löscht der Anbieter die Daten des Betriebs 14 Tage nach dem Ende der Testzeit. Bis dahin kann der Betrieb seine Daten exportieren.

Nach dem Ende eines Vertrags: Der Anbieter löscht die Daten des Kunden, wenn die 30 Tage nach Absatz 1 abgelaufen sind — spätestens innerhalb von weiteren 14 Tagen. Verlangt der Kunde es in Textform, löscht der Anbieter früher. Soweit der Dienst, bei dem die Datenbank liegt (Vertrag über die Auftragsverarbeitung, Anlage 3), Sicherungskopien vorhält, kann der Anbieter sie nicht einzeln löschen; wie lange sie dort liegen, bestimmt dieser Dienst. Der Anbieter spielt sie nach der Löschung nicht wieder ein. Der Anbieter bestätigt die Löschung auf Wunsch in Textform.

(3) Nicht gelöscht wird, was der Anbieter selbst aufbewahren muss — insbesondere seine Rechnungen an den Kunden und die zugehörigen Abrechnungsgrundlagen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

(4) Was der Kunde selbst aufbewahren muss, exportiert er vor dem Ende des Vertrags oder fordert es innerhalb der 30 Tage nach Absatz 1 an.

§ 17 Änderung dieser Bedingungen

(1) Will der Anbieter diese Bedingungen ändern, teilt er dem Kunden die neue Fassung in Textform mit und nennt die Änderungen.

(2) Die Änderung gilt, wenn der Kunde ihr zustimmt. Schweigen ist keine Zustimmung.

(3) Stimmt der Kunde nicht zu, gilt die bisherige Fassung weiter. Beide Seiten können den Vertrag dann nach § 15 ordentlich kündigen.

(4) Dieser Paragraf gilt für den Text dieser Bedingungen. Für Preisänderungen gilt allein § 8 Abs. 8, für Änderungen an der Software allein § 3 Abs. 4; dafür braucht es keine Zustimmung nach den Absätzen 1 bis 3.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Der Anbieter darf auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden klagen.

(3) Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der Bestimmung tritt das Gesetz (§ 306 BGB).