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Vertrag über die Auftragsverarbeitung

nach Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) · Stand: 11.10.2026

Auftragsverarbeiter: Jens Regin – Software Solutions, Inhaber Jens Regin, Sperberweg 13, 66740 Saarlouis, E-Mail support@craftslot.de, Telefon 0151 676 176 43 (im Folgenden „Anbieter“).

Verantwortlicher: der Betrieb, der CraftSlot nutzt (im Folgenden „Kunde“).

Dieser Vertrag gehört zum Vertrag über die Nutzung von CraftSlot (AGB, im Folgenden „Hauptvertrag“). Er regelt, wie der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet.

§ 1 Gegenstand und Dauer

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software CraftSlot bereit und verarbeitet dabei personenbezogene Daten für den Kunden. Der Kunde entscheidet über Zweck und Mittel der Verarbeitung; er ist Verantwortlicher. Der Anbieter ist Auftragsverarbeiter.

(2) Der Vertrag gilt, solange der Hauptvertrag läuft, und darüber hinaus, bis der Anbieter alle Daten des Kunden gelöscht oder zurückgegeben hat.

(3) Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der Daten und die Kreise der betroffenen Personen stehen in Anlage 1.

§ 2 Weisungen des Kunden

(1) Der Anbieter verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden — er tut mit den Daten also nur, was der Kunde festgelegt hat. Das gilt auch für die Übermittlung in ein Land außerhalb der EU und des EWR: Sie findet nur statt, soweit Anlage 3 sie nennt oder der Kunde sie anweist. Ist der Anbieter durch das Recht der EU oder eines Mitgliedstaats zu einer anderen Verarbeitung verpflichtet — etwa weil eine Behörde es verlangt —, teilt er das dem Kunden vorher mit, soweit das Recht die Mitteilung nicht verbietet.

(2) Die Weisungen des Kunden sind: der Hauptvertrag, dieser Vertrag und das, was der Kunde und seine Nutzer in CraftSlot einstellen und auslösen. Weitere Weisungen erteilt der Kunde in Textform.

(3) Der Anbieter verarbeitet die Daten nicht für eigene Zwecke. Er wertet sie nicht für eigene Zwecke aus, gibt sie nur an die Empfänger aus Anlage 3 und in den Fällen des § 13a Abs. 3 der AGB weiter und verkauft sie nicht; für den Einblick des Anbieters gilt Absatz 5. Echte Daten des Kunden verwendet der Anbieter nicht zum Training von KI-Modellen und gibt sie nicht in KI-Werkzeuge ein. Setzt er bei der Entwicklung und der Fehlersuche KI-Werkzeuge ein, arbeitet er mit künstlichen Musterdaten.

(4) Hält der Anbieter eine Weisung für rechtswidrig, sagt er das dem Kunden unverzüglich. Er darf die Ausführung aussetzen, bis der Kunde die Weisung bestätigt oder ändert.

(5) Meldungen und Einblick des Anbieters. Schickt ein Nutzer des Kunden dem Anbieter aus CraftSlot eine Meldung, ist das die Weisung, die Meldung mit ihrem Bild zu lesen und zu beantworten. Darüber hinaus sieht der Anbieter in die Daten des Kunden nur, soweit es nötig ist, um CraftSlot zu betreiben, eine Störung zu beheben oder die Sicherheit zu wahren — oder wenn der Kunde es verlangt. Einen Einblick über die Oberfläche des Betriebs („Zuschaltung“) gibt es nur, wenn die Geschäftsführung des Kunden ihn im Einzelfall in CraftSlot bestätigt hat; diese Bestätigung ist eine Weisung. Die Zuschaltung ist derzeit nicht eingeschaltet (Anlage 2 Nr. 13).

§ 3 Vertraulichkeit

(1) Zugang zu den Daten des Kunden haben beim Anbieter nur Personen, die ihn für die Leistung brauchen und die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

(2) Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt nach dem Ende des Vertrags weiter.

(3) Für alles, was der Anbieter sonst über den Betrieb des Kunden erfährt, gilt die Verschwiegenheit aus dem Hauptvertrag (AGB § 13a).

§ 4 Sicherheit der Verarbeitung

(1) Der Anbieter trifft die Maßnahmen, die nach Art. 32 DSGVO erforderlich sind. Sie stehen in Anlage 2.

(2) Der Anbieter darf die Maßnahmen ändern, wenn das Schutzniveau dadurch nicht sinkt. Wesentliche Änderungen teilt er dem Kunden mit.

(3) Der Kunde prüft, ob die Maßnahmen für seine Daten ausreichen. Er trifft selbst die Maßnahmen, die in seiner Hand liegen: Rollen vergeben, Zugänge schützen, den zweiten Faktor einschalten, ausgeschiedene Mitarbeiter deaktivieren, die Geräte seiner Mitarbeiter sichern.

§ 5 Weitere Auftragsverarbeiter

(1) Der Kunde genehmigt die weiteren Auftragsverarbeiter, die in Anlage 3 genannt sind.

(2) Will der Anbieter einen weiteren Auftragsverarbeiter hinzuziehen oder einen ersetzen, teilt er das dem Kunden vorher in Textform mit, mindestens 30 Tage vor der Änderung.

(3) Der Kunde kann nur aus einem wichtigen datenschutzrechtlichen Grund und nur innerhalb von 14 Tagen nach der Mitteilung Einspruch erheben. Der Anbieter bietet dann eine Alternative an. Gibt es keine zumutbare Alternative, kann der Kunde den Hauptvertrag zum Zeitpunkt der Änderung außerordentlich kündigen.

(4) Der Anbieter setzt einen weiteren Auftragsverarbeiter für Daten des Kunden erst ein, wenn er ihm durch Vertrag dieselben Datenschutzpflichten auferlegt hat, die in diesem Vertrag stehen; den Stand dieser Verträge nennt Anlage 3. Kommt ein weiterer Auftragsverarbeiter seinen Pflichten nicht nach, haftet der Anbieter dem Kunden dafür.

(5) Eine Verarbeitung außerhalb der EU und des EWR durch weitere Auftragsverarbeiter findet nur statt, wenn die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind. Der Stand steht in Anlage 3.

§ 6 Rechte der betroffenen Personen

(1) Der Anbieter unterstützt den Kunden mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei, Anträge betroffener Personen zu beantworten (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch).

(2) Dafür stehen dem Kunden in CraftSlot insbesondere der Datenexport (Datentresor), die Stammdatenpflege und das Änderungsprotokoll zur Verfügung.

(3) Wendet sich eine betroffene Person direkt an den Anbieter, leitet er die Anfrage unverzüglich an den Kunden weiter und beantwortet sie nicht selbst.

§ 7 Unterstützung des Kunden, Datenpannen

(1) Der Anbieter unterstützt den Kunden bei dessen Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO, soweit es die Verarbeitung durch den Anbieter betrifft: Sicherheit der Verarbeitung, Meldung von Datenpannen, Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation der Aufsichtsbehörde. Das heißt: Braucht der Kunde für eine dieser Pflichten Auskünfte oder Unterlagen über CraftSlot, bekommt er sie vom Anbieter.

(2) Wird dem Anbieter eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten des Kunden bekannt, meldet er sie dem Kunden unverzüglich, in der Regel binnen 48 Stunden nach Kenntnis. Die Meldung nennt, soweit bekannt: was geschehen ist, welche Daten und wie viele Personen betroffen sind, welche Folgen zu erwarten sind und was der Anbieter dagegen getan hat.

(3) Die Meldung an die Aufsichtsbehörde und an die betroffenen Personen ist Sache des Kunden.

§ 8 Löschung und Rückgabe

(1) Rückgabe. Der Kunde kann seine Daten während der Vertragslaufzeit jederzeit selbst über den Datentresor in offenen Formaten exportieren. Nach dem Ende des Hauptvertrags stellt der Anbieter dem Kunden noch 30 Tage lang auf Anfrage in Textform einen Export seiner Daten in denselben Formaten bereit (AGB § 16 Abs. 1).

(2) Löschung nach der Testzeit. Folgt auf die kostenlose Testzeit (bis zum 10. des Monats nach dem ersten vollen Kalendermonat, AGB § 8 Abs. 6) kein Vertrag, löscht der Anbieter die Daten des Betriebs 14 Tage nach dem Ende der Testzeit.

Löschung nach dem Ende des Hauptvertrags. Der Anbieter löscht alle personenbezogenen Daten des Kunden, wenn die 30 Tage nach Absatz 1 abgelaufen sind — spätestens innerhalb von weiteren 14 Tagen. Verlangt der Kunde in dieser Zeit die Rückgabe, löscht der Anbieter erst, nachdem er den Export bereitgestellt hat; verlangt der Kunde es in Textform, löscht er früher. Soweit der Dienst, bei dem die Datenbank liegt (Anlage 3 Teil A Nr. 2), Sicherungskopien vorhält, kann der Anbieter sie nicht einzeln löschen; wie lange sie dort liegen, bestimmt dieser Dienst. Der Anbieter spielt sie nach der Löschung nicht wieder ein.

(3) Der Anbieter bestätigt die Löschung auf Wunsch in Textform.

(4) Nicht gelöscht wird, was der Anbieter nach dem Recht der EU oder Deutschlands aufbewahren muss. Für diese Daten gilt die Vertraulichkeit weiter.

(5) Während der Laufzeit löscht der Kunde Daten selbst, soweit CraftSlot das vorsieht. Das Änderungsprotokoll kann der Kunde nicht löschen; es dient dem Nachweis von Korrekturen. Braucht der Kunde eine Löschung, die er nicht selbst vornehmen kann, weist er den Anbieter in Textform an. Meldungen an den Anbieter kann der Kunde in CraftSlot nicht ändern und nicht löschen. Ein mitgeschicktes Bild können Geschäftsführung und Büro in CraftSlot entfernen; es wird dann gelöscht, der Text der Meldung bleibt, und das Änderungsprotokoll hält fest, wer es wann entfernt hat. Im Übrigen bleiben Meldungen gespeichert, bis die Daten des Kunden gelöscht werden; verlangt der Kunde die Löschung vorher, löscht der Anbieter von Hand (zu den Bildern siehe Anlage 2 Nr. 13).

§ 9 Nachweise und Kontrollen

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden alle Informationen zur Verfügung, die nötig sind, um die Einhaltung von Art. 28 DSGVO nachzuweisen.

(2) Der Kunde darf die Einhaltung dieses Vertrags prüfen oder durch einen Prüfer prüfen lassen, der zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Der Anbieter ermöglicht die Prüfung und wirkt daran mit.

(3) Prüfungen vor Ort kündigt der Kunde mit angemessener Frist an. Sie finden zu üblichen Geschäftszeiten statt und nehmen Rücksicht auf den Betrieb und auf die Daten anderer Kunden. Den Aufwand, der dem Anbieter durch eine Prüfung nach Absatz 2 entsteht — Bereitstellen von Unterlagen, Beantworten von Fragen, Anwesenheit bei einer Prüfung vor Ort —, berechnet er dem Kunden mit 95 € je Stunde (Nettopreis, AGB § 8 Abs. 4). Nichts berechnet der Anbieter für die Auskünfte nach Absatz 1 und für eine Prüfung, die durch eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten beim Anbieter veranlasst ist oder bei der sich zeigt, dass der Anbieter gegen diesen Vertrag oder gegen das Datenschutzrecht verstoßen hat.

(4) Prüft eine Aufsichtsbehörde beim Anbieter und betrifft das die Daten des Kunden, sagt der Anbieter es dem Kunden unverzüglich, soweit er das darf.

§ 10 Was nicht zur Auftragsverarbeitung gehört

(1) Programme, die der Kunde anbindet (MCP). Erlaubt der Kunde einem anderen Programm, Daten aus CraftSlot abzurufen, gibt der Anbieter die Daten auf Weisung des Kunden heraus. Der Hersteller dieses Programms ist kein weiterer Auftragsverarbeiter des Anbieters. Für diese Weitergabe und für das, was dort mit den Daten geschieht, ist der Kunde verantwortlich.

(2) Der Steuerberater des Kunden. Gibt der Kunde seinem Steuerberater einen Zugang, handelt der Steuerberater für den Kunden. Er ist kein weiterer Auftragsverarbeiter des Anbieters.

(3) Dienste, die ein Nutzer auf seinem Gerät aufruft. Dazu gehören die Navigation zum Kunden, die Kartenansicht, der Benachrichtigungsdienst des Browsers und das Kalenderprogramm, in dem ein Beschäftigter seine Termine abonniert. Sie stehen mit dem, was dabei übertragen wird, in Anlage 3, Teil B.

(4) Eigene Verarbeitung des Anbieters. In eigener Verantwortung verarbeitet der Anbieter nur, was er für den Hauptvertrag selbst braucht: die Angaben zum Kunden als Vertragspartner, die Zahl der angelegten und aktiven Mitarbeiter für die Abrechnung, seine Rechnungen, den Schriftverkehr, die Antworten auf Umfragen, die er Geschäftsführung und Büro in CraftSlot stellt, und die E-Mail, die ihn auf eine neue Meldung hinweist. Sie nennt den Betrieb, den Zeitpunkt und ob ein Bild dabei ist, und enthält einen Link in den Bereich des Anbieters — nicht den Inhalt der Meldung. Die Meldung selbst verarbeitet der Anbieter im Auftrag (Anlage 1).

(5) Eigene Speicher des Kunden. Der Kunde kann einen eigenen Speicher einrichten, um dort Dateien aus CraftSlot abzulegen und Dateien von dort mit einem Auftrag oder Kunden zu verknüpfen. Das geht auf zwei Wegen: als Ordner auf einem Rechner, den der Browser des Nutzers öffnet — den Ort dieses Ordners erfährt der Server von CraftSlot nicht —, oder als Speicher mit Internetadresse (WebDAV), an den der Server von CraftSlot die Dateien sendet und in dem er liest. Ziel und Zugang bestimmt der Kunde. Wer den Speicher betreibt, ist kein weiterer Auftragsverarbeiter des Anbieters. Einen Speicher mit Internetadresse richtet nur die Geschäftsführung ein; sie bestätigt dabei einen Hinweis, und CraftSlot hält die Bestätigung im Änderungsprotokoll fest. Abgelegt wird nur, wenn ein Nutzer des Kunden es auslöst. In einem Speicher mit Internetadresse liest CraftSlot nur, wenn ein Nutzer es auslöst. Bei einem Ordner auf einem Rechner sieht der Browser des Nutzers beim Öffnen einer Seite mit verknüpften Dateien nach, ob sie noch da sind (Name, Größe, Datum); das bleibt im Browser. Das Einrichten und jedes Ablegen sind Weisungen des Kunden (§ 2 Abs. 2). Für die Weitergabe der Dateien an den Speicher, für ihren Verbleib dort und für den Standort des Speichers ist der Kunde verantwortlich — auch dafür, ob er mit dem Betreiber des Speichers einen Vertrag braucht und was gilt, wenn der Speicher außerhalb der EU und des EWR liegt. Den Standort des Speichers prüft CraftSlot nicht. CraftSlot legt dort neue Dateien ab und ist so gebaut, dass es keine vorhandene Datei ersetzt; bei einem Speicher mit Internetadresse hängt das auch davon ab, dass der Speicher diese Vorgabe beachtet — CraftSlot misst es beim Prüfen der Verbindung und zeigt das Ergebnis an. CraftSlot ändert dort keine vorhandene Datei und löscht dort nur Dateien, die es selbst gerade angelegt hat: unfertige Dateien einer Ablage und die Prüfdateien der Verbindungsprüfung. Die Verweise auf Dateien in einem solchen Speicher und der Zugang zu ihm sind Daten des Kunden, die der Anbieter im Auftrag verarbeitet (Anlage 1); die Datei selbst liegt nicht bei CraftSlot.

§ 11 Haftung

Für die Haftung gegenüber betroffenen Personen gilt Art. 82 DSGVO. Zwischen Anbieter und Kunde gilt die Haftungsregelung des Hauptvertrags.

§ 12 Schluss

(1) In Fragen des Datenschutzes geht dieser Vertrag dem Hauptvertrag vor.

(2) Der Vertrag wird in elektronischer Form geschlossen (Art. 28 Abs. 9 DSGVO): Der Kunde stimmt ihm bei der Registrierung und beim Klick „Kostenpflichtig weiter nutzen“ mit einem Haken zu (AGB § 2 Abs. 2a und 3). Kommt der Hauptvertrag in Textform zustande (AGB § 2 Abs. 2c), wird dieser Vertrag zusammen mit ihm in Textform geschlossen. Der Anbieter hält fest, wer wann welcher Fassung zugestimmt hat.

(3) Änderungen dieses Vertrags brauchen die Zustimmung beider Seiten in Textform. Für Anlage 3 gilt § 5.

Anlage 1 — Gegenstand, Art und Zweck, Daten, Betroffene

1. Zweck der Verarbeitung

2. Art der Verarbeitung

Erheben, Speichern, Ordnen, Auslesen, Berechnen, Anzeigen, Übermitteln an die vom Kunden bestimmten Empfänger, Exportieren, Löschen.

3. Betroffene Personen

4. Art der Daten

5. Besondere Kategorien (Art. 9 DSGVO)

Die Angabe, dass und wann ein Beschäftigter krank war, ist ein Gesundheitsdatum. Fotos, Berichte und Freitextfelder können weitere solche Angaben enthalten, wenn Nutzer sie eintragen. Auch eine Meldung an den Anbieter oder ihr Bild kann solche Angaben zeigen. Der Kunde sorgt dafür, dass er diese Daten verarbeiten darf.

6. Was CraftSlot nicht verarbeitet

Anlage 2 — Technische und organisatorische Maßnahmen

Hier steht, was gebaut und eingerichtet ist. Wo der Anbieter etwas nicht zusagt, steht das ausdrücklich da.

1. Trennung der Kunden

2. Rollen und Zugriff

3. Anmeldung

4. Nachvollziehbarkeit

5. Übertragung

6. Datensparsamkeit

7. Angebundene Programme (MCP)

8. Verfügbarkeit und Wiederherstellung

9. Verschlüsselung gespeicherter Daten

10. Betrieb der Server

11. Organisation

12. Eigene Speicher des Kunden

13. Meldungen an den Anbieter und Einblick des Anbieters

Anlage 3 — Weitere Auftragsverarbeiter und andere Empfänger

Teil A — Weitere Auftragsverarbeiter

Stand der Verträge. Mit allen vier Dienstleistern dieser Liste besteht ein Vertrag über Auftragsverarbeitung (Stand 09.10.2026); wie er zustande gekommen ist, steht beim jeweiligen Dienst. Was unten zu Gesellschaft, Speicherort, Unterauftragsverarbeitern und Ländern außerhalb der EU steht, stammt aus den veröffentlichten Vertragsunterlagen der Dienstleister (Stand 09.10.2026).

1. Betrieb der Server (Website, Büro-Anwendung, Monteur-App)

Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen, Deutschland. Hetzner stellt die Server und das Netz bereit. Die Anwendung und den Webserver darauf betreibt der Anbieter selbst.

Standort der Server: Rechenzentrum Nürnberg, Deutschland. Eine Übermittlung in ein Land außerhalb der EU und des EWR findet durch diesen Dienstleister nicht statt: Laut Hetzner werden die Daten eines Servers an einem Standort in der EU nur innerhalb der EU verarbeitet, und der Support wird innerhalb der EU erbracht.

Vertrag über Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO: geschlossen am 09.10.2026.

2. Datenbank, Anmeldung und Dateiablage

Supabase als Cloud-Dienst. Datenbank, Anmeldung und Dateien liegen in der Region Frankfurt am Main (EU). Laut Supabase werden Daten, für die der Kunde des Dienstes eine Region bestimmt hat, in dieser Region gespeichert und in erster Linie dort verarbeitet.

Vertragspartner nach den veröffentlichten Vertragsunterlagen von Supabase (Stand 09.10.2026): Supabase Pte. Ltd, 65 Chulia Street #38-02/03, OCBC Centre, Singapur 049513.

Unterauftragsverarbeiter von Supabase: Supabase veröffentlicht eine Liste (Stand 1. Juni 2026) unter supabase.com/legal/subprocessors. Sie nennt unter anderem die Supabase, Inc. (Support) und die Amazon Web Services, Inc. (Hosting), dazu weitere Unternehmen für Überwachung, Fehlersuche, Sicherheit und die Verständigung mit den Nutzern des Supabase-Kontos. Die Länder nennt die Liste nicht.

Länder außerhalb der EU und des EWR: Supabase Pte. Ltd sitzt in Singapur. Laut Supabase können Daten in die USA und nach Singapur übermittelt und dort verarbeitet werden; ein Zugriff von dort, etwa für den Support, ist deshalb möglich. Speicherort bleibt die Region Frankfurt am Main. Grundlage dafür sind die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission (Beschluss 2021/914, Art. 46 Abs. 2 Buchstabe c DSGVO); sie sind Teil der Vereinbarung mit Supabase.

Vertrag über Auftragsverarbeitung: Die Vereinbarung (Data Processing Addendum) ist Bestandteil der Nutzungsbedingungen von Supabase und gilt damit für das Konto des Anbieters; die Standardvertragsklauseln sind darin vereinbart.

3. E-Mail-Versand

Mailjet, ein Dienst der Sinch-Gruppe. Vertragspartner ist nach den Nutzungsbedingungen von Mailjet je nach Kunde die Mailjet SAS (Frankreich) oder die Mailjet GmbH. Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gilt mit derjenigen dieser Gesellschaften, mit der der Vertrag über den Dienst besteht.

Zweck: Einladungen, Passwort-Mails, Benachrichtigungen und — wenn der Kunde es am Termin einschaltet — Terminerinnerungen an Kunden des Kunden. Verarbeitet werden Empfängeradresse, Name, Inhalt der Mail und Zustellprotokolle.

Über Mailjet geht auch die E-Mail, die den Anbieter auf eine neue Meldung eines Kunden hinweist (eigene Verarbeitung des Anbieters, § 10 Abs. 4). Sie nennt den Betrieb, den Zeitpunkt und ob ein Bild dabei ist, und enthält einen Link in den Bereich des Anbieters — nicht den Inhalt der Meldung. Ebenso läuft über Mailjet die E-Mail an die meldende Person über eine Antwort (im Auftrag; ohne Inhalt von Meldung und Antwort).

Über Mailjet gehen außerdem die E-Mails der Registrierung und der Verwaltung des Vertrags (Bestätigungslink, Erinnerung vor dem Ende der Testzeit, Bestätigung nach dem Klick, Rechnungen, Zahlungserinnerungen). Sie sind eigene Verarbeitung des Anbieters; siehe Datenschutzerklärung, Abschnitte 6 und 6a.

Speicherort: Laut Mailjet liegen die Daten in Rechenzentren der Google Cloud in Frankfurt am Main (Deutschland) und Saint-Ghislain (Belgien).

Übermittlung in Länder außerhalb der EU und des EWR: Nach der veröffentlichten Liste der Unterauftragsverarbeiter (sinch.com/legal/data-protection-agreement-sub-processors) sind an Bereitstellung und Support von Mailjet auch Unternehmen außerhalb der EU beteiligt — die Mailgun Technologies, Inc. (USA), die zur selben Gruppe gehört, und Anbieter von Support-Werkzeugen mit Standorten in den USA. Ein Zugriff von dort ist deshalb möglich. Grundlage dafür sind nach den Vertragsunterlagen (Stand 09.10.2026) die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission (Beschluss 2021/914) und für den E-Mail-Dienst der Datenschutzrahmen zwischen der EU und den USA (Art. 45 und 46 DSGVO); die Klauseln sind Teil der Vereinbarung mit Mailjet.

Aufbewahrung der Zustellprotokolle und der Inhalte: Nach den veröffentlichten Vertragsunterlagen löscht Mailjet alle personenbezogenen Daten innerhalb von 90 Tagen nach dem Ende des Kontos. Eine feste Frist für die Zeit davor nennen die Vertragsunterlagen nicht.

Vertrag über Auftragsverarbeitung: Die Vereinbarung (Data Processing Agreement von Sinch) ist Bestandteil des Vertrags mit Mailjet und gilt damit für das Konto des Anbieters; die Standardvertragsklauseln sind darin vereinbart.

4. E-Mail-Postfach des Anbieters

IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Deutschland. Dort kommt an, was der Kunde dem Anbieter per E-Mail schreibt — auch Weisungen und Anfragen zu einer Meldung — und die Hinweis-Mail nach § 10 Abs. 4.

Das Postfach besteht dort seit dem 26.09.2026. Laut IONOS liegen die E-Mails in Rechenzentren in Deutschland, die nach ISO 27001 zertifiziert sind.

Vertrag über Auftragsverarbeitung: Die Vereinbarung ist Bestandteil der Geschäftsbedingungen von IONOS und gilt seit Vertragsbeginn am 26.09.2026.

Eine KI-Assistenz von CraftSlot gibt es noch nicht. Wird sie eingeführt, nimmt der Anbieter den Dienst, über den sie läuft, nach § 5 Abs. 2 in diese Liste auf — vorher verarbeitet er über einen solchen Dienst keine Daten.

Teil B — Andere Empfänger (keine Auftragsverarbeiter des Anbieters)

Diese Dienste erhalten Daten nur, wenn ein Nutzer des Kunden die Funktion benutzt. Der Anbieter hat mit ihnen keinen Vertrag über Auftragsverarbeitung.